2 Gesichtsmasken sind nun Pflicht im Verbandskasten

Brandse

Jogger-Erfahrener
Hallo,
ich glaube das wissen noch zu wenig Leute, und riskieren ein Bussgeld: Seit Februar ist es Pflicht, neben dem Verbandskasten, Warnweste, Warndreieck auch 2 steril verpackte Gesichtsmasken im Auto mitzuführen. Dafür kann eins der beiden Dreieckstücher und das Verbandstuch 40x60 entnommen werden.

Ich habe son schmales Kombipaket. Warndreieck, Verbandskasten und Warnweste in einem. Da passen die Masken auch so rein, ohne das man was entnehmen muss. Auch mehrere Westen... Wer weiß...

weiterer Infos gibt es zB hier: Diskussion zu Die neue DIN 13164 Version 2022
 

Joaquin

Administrator
Teammitglied
Also seit Corona führe ich ohnehin einen kleinen Vorrat an OP-Masken im Fahrzeug mit, da man die immer wieder mal braucht und sogar steril verpackte FFP2-Masken. Gerade im Urlaub wo man nicht immer alle Regeln des jeweiligen Ladens kennt, ist es gut für Notfälle ausreichend Masken dabei zu haben.
 

Kalunga

Jogger-Erfahrener
Für neue Verbandkasten gilt die DIN-Norm 13164:2022, die die Norm 13164:2014 ablöst.
Enthält Ihr Wagen keinen Verbandkasten oder ist dieser nicht vollständig, verstoßen Sie gegen die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). In der Regel droht Ihnen dann ein Bußgeld von fünf Euro. Sind Sie Fahrzeughalter und lassen Ihr Auto, das nicht mit vollständigem Verbandkasten ausgestattet ist, von einer anderen Person fahren, müssen Sie zehn Euro zahlen.
Es gibt eine Übergangsphase: Der Inhalt nach alter Norm ist noch bis zum 31.1.2023 gültig. Nach dieser Karenzzeit zahlen Sie ein Bußgeld von fünf Euro, wenn bei einer Polizeikontrolle die Masken fehlen. Um Ihren Verbandkasten auf den neusten Stand zu bringen, können Sie die einzelnen Bestandteile, die sich ändern, herausnehmen beziehungsweise hinzufügen. Sie können sich aber auch einen neuen Verbandkasten gemäß DIN 13164:2022 anlegen.

Das muss ein Erste-Hilfe-Set enthalten​

Diese Produkte gehören gemäß der aktuellen Ausgabe der DIN-Norm aus dem Jahr 2022 in einen Kfz-Verbandkasten, wie der ADAC auflistet:

  • 1x Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm
  • 4x Wundschnellverbände, DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm
  • 2x Verbandpäckchen, DIN 13151-M
  • 1x Verbandpäckchen, DIN 13151-G
  • 1x Verbandtuch, DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm
  • 6x Kompressen, 10 cm x 10 cm
  • 2x Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
  • 3x Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
  • 1x Dreiecktuch, DIN 13 168-D
  • 1x Rettungsdecke, 210 x 160cm
  • 1x Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145
  • 4x Einmalhandschuhe, DIN EN 455
  • 1x Erste-Hilfe-Broschüre
  • 2x Feuchttücher zur Hautreinigung
  • 1x 14-teiliges Fertigpflasterset
  • 1x Verbandpäckchen K
Ergänzt wird diese Liste außerdem durch die beiden Masken.
Es ist lediglich von Gesichtsmasken die Rede. Ergo: Eine FFP2-Pflicht gibt es nicht. Aber sicher ist sicher.
 
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